Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde totalrevidiert und tritt per 1. September 2023 in Kraft. Alle Unternehmen, welche in der Schweiz personenbezogene Daten verarbeiten, werden vom neuen DSG betroffen sein.

Doch was genau bedeutet das für Ihr Unternehmen, welche Datenschutzanforderungen des neuen DSGs sollten Sie kennen und wie können Sie sich bereits jetzt darauf vorbereiten?

Rechtsanwalt Kaj Seidl-Nussbaumer erklärt in diesem aufgezeichneten Live-Referat sehr verständlich, welches die wichtigsten Datenschutzanforderungen im neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sind und von welchen Sie ggf. betroffen sein werden.

Kaj Seidl-Nussbaumer stellt zudem ein Vorgehensmodell vor, womit sich alle von Ihrem Unternehmen bearbeiteten Personendaten leicht erfassen lassen. Darauf aufbauend werden konkrete Schritte zur Vorbereitung auf das neue Datenschutzgesetz aufgezeigt, bspw. wie Sie die IST-Analyse mit einer GAP-Analyse weiterführen und wie Sie daraus Handlungsbedarf ableiten und priorisiere können.

Sehen Sie sich jetzt das aufgezeichnete Live-Referat von Rechtsanwalt Kaj Seidl-Nussbaumer und Managing Director Fabio Anghileri an.

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